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Garantieverlängerung

Garantieverlängerung auf 5 Jahre für Nubert Verstärker, Nubert Subwoofer und Nubert Aktivlautsprecher

Preisübersicht

Gerätepreis inkl. MwSt. Servicegebühr

bis inklusive 250 € 24,90 €
bis inklusive 500 € 39,90 €
bis inklusive 1.000 € 59,90 €
bis inklusive 1.500 € 79,90 €
bis inklusive 2.500 € 99,90 €
bis inklusive 3.500 € 159,90 €
bis inklusive 5.000 € 179,90 €
bis inklusive 8.000 € 249,90 €

Hinweis

Die Garantieverlängerung kann auch nachträglich innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum erworben werden. Kontaktieren Sie dazu bitte unsere Hotline. Eine spätere Buchung des Angebots ist nicht möglich.

Die allgemeinen Bedingungen für die EXTRA:Garantieverlängerung (ABEGV 2022) können Sie in PDF-Form herunterladen und archivieren, indem Sie hier klicken.

II. Allgemeine Bedingungen für die EXTRA:Garantieverlängerung (ABEGV 2022)

Grundlage für diesen Versicherungsrahmenvertrag sind neben diesen allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABEGV 2022) die Versicherungsvertragsgesetze (VVG), das beigefügte Produktinformationsblatt, die Kaufrechnung über das versicherte Gerät, sowie die Satzung der Ostangler Brandgilde VVaG. Die Vertragsunterlagen inkl. Satzung der Ostangler Brandgilde VVaG sind online mittels QR Code einzusehen. Die Mitgliedschaft bei der Ostangler Brandgilde VVaG beginnt mit Abschluss dieses Versicherungsrahmenvertrages und endet mit dessen Ablauf.

§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen
Versichert sind elektrotechnische und elektronische Geräte, die beim Händler zeitgleich mit der "EXTRA:Garantieverlängerung" erworben wurden. Kaffeemaschinen sind mit dieser Garantieverlängerung nicht versicherbar.
Nicht versichert sind:
a) Wechseldatenträger, Software, Betriebssysteme, Treiber und Ähnliches ebenso nachträglich Erworbenes,
b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel,
c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.

§ 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
Es wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen insbesondere keine Entschädigung für Schäden
a) durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten), bei einfacher und grober Fahrlässigkeit,
b) durch Vorsatz,
c) durch einen Dritten – der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen,
d) durch Eigentumsdelikte,
e) durch höhere Gewalt oder durch Tiere,
f) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers (siehe Betriebsanleitung),
g) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellerfehler vor Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers,
h) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat,
i) durch Verschleiß, an und durch Verschleißteile, sowie altersbedingte Panelschäden (z.B. clouding, burn-in, usw.), sowie Kosten für Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten,
j) durch Fall, Sturz und Bruch,
k) durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt),
l) durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
m) durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
n) durch Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung,
o) durch Serienfehler,
p) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen,
q) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren,
r) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle,
s) durch Software, Apps, Treiber, Computerviren und Betriebssysteme jeglicher Art,
t) durch Datenverluste oder an Datenträgern,
u) durch sportliche Betätigung,
v) durch gewerbliche Nutzung, wenn das Gerät dafür vom Hersteller nicht explizit freigegeben ist,
w) durch nicht sorgsame Aufbewahrung,
x) durch Außerachtlassung der Aufsichtspflicht (z.B. bei der Kinderbetreuung),
y) durch Eigentumsdelikte.

Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung.

§ 3 Leistungsumfang und Versicherungswert
Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären,
b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen,
c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie,
d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art.

Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigem Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. 
Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10 % des Gerätepreises pro seit dem Kaufdatum abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.

§ 4 Beginn, Dauer und Ende des Vertrages; Weitergabe des Gerätes
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes und der damit verbundenen Prämienzahlung. Es kann auch nachträglich Versicherungsschutz erworben werden, wenn die Versicherungsprämie innerhalb der Herstellergarantie (bis maximal 2 Jahre) vollständig beim Händler bezahlt wird. Der Vertrag gilt für die auf dem Kaufbeleg angegebene Laufzeit und endet um 24:00 Uhr des letzten Versicherungstages. Als versichert gilt das auf dem Kaufbeleg in Verbindung mit der Versicherungsprämie genannte Gerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung und Folder) übergeben werden.
Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens endet der Vertrag. Das defekte Gerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör geht in das Eigentum des Versicherers über.

§ 5 Vertragsgrundlage, Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort
Grundlage für diesen Versicherungsrahmenvertrag sind neben diesen allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABEGV 2022), die Versicherungsvertragsgesetze (VVG), das beigefügte Produktinformationsblatt, die Kaufrechnung über das versicherte Gerät, sowie die Satzung der Ostangler Brandgilde VVaG. Die Vertragsunterlagen inkl. Satzung der Ostangler Brandgilde VVaG sind online mittels QR Code einzusehen. Die Mitgliedschaft bei der Ostangler Brandgilde VVaG beginnt mit Abschluss dieses Versicherungsrahmenvertrages und endet mit dessen Ablauf. Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Versicherungsprämie und Übergabe des Versicherungsscheins oder der fristgerechten Nachversicherung innerhalb der Herstellergarantie Zustande. Der Versicherungsschein besteht aus dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, diesen allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Gerät und die Versicherungsprämie. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist Deutsch. 
Es gilt weltweite Deckung.

§ 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht
Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät (auch während des Transportes und dessen Gebrauch) ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen.
Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls:
a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen,
b) dem Versicherungsdienstleister oder dem Fachhändler den Schadeneintritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, anzuzeigen,
c) das versicherte Gerät inklusive mitversichertem Zubehör zu einem Fachhändler in Deutschland zu bringen und dort unter Vorlage des Versicherungsscheins das Schadenformular auszufüllen und zu unterschreiben,
d) dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfall oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten,
e) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen,
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach § 6, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsrahmenvertrag verjähren nach drei Jahren. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist.

§ 7 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 VVG und eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen in Textform erhalten hat.
Der Widerruf ist schriftlich an die AQILO Business
Consulting GmbH, Heiligenstädter Lände 29, 1190 Wien,
Österreich, Email: kontakt@aqilo.com zu richten.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Versicherung vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Ein wirksamer Widerruf nach § 8 VVG hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz endet und die gezahlte Prämie rückerstattet wird, wenn kein Schaden eingetreten ist. Es besteht dann auch keine Bindung an mit diesem Versicherungsrahmenvertrag zusammenhängende Verträge.

§ 8 Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen und Versicherungsdienstleister
Versicherungsnehmer ist die im Kaufbeleg oder bei der Police genannte Person.
Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsrahmenvertrag zu Stande kommt, ist:
Ostangler Brandgilde VVaG, Flensburger Straße 5, 24376 Kappeln, Deutschland ID 5017,
Handelsregister: Amtsgericht Flensburg HRB 158 KA, www.ostangler.de

Die Hauptgeschäftstätigkeit der Ostangler Brandgilde VVaG ist der Betrieb von Sachversicherungen.

Der Versicherungsdienstleister ist die AQILO Business Consulting GmbH, Heiligenstädter Lände 29, 1190 Wien, Österreich. Die AQILO Business Consulting GmbH ist von der Versicherung mit der Schadenbearbeitung beauftragt. 

Homepage: www.aqilo.com, Email: kontakt@aqilo.com

§ 9 Beschwerden, zuständiges Gericht und anzuwendendes Recht
Beschwerden können an die AQILO Business Consulting GmbH, oder an die Aufsichtsbehörde (siehe unten) gerichtet werden. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Homepage: www.bafin.de

Wichtige Adressen: Homepage & Schadenmeldung:
www.aqilo.com Schadenkorrespondenz: schaden@aqilo.com Kontakt & Widerruf: kontakt@aqilo.com